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Ich stelle Ihnen bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise aus.

Hinweis:

Bei Neuvermietung, Verpachtung oder Veräußerung von Wohnungen und Gebäuden sind  Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben (§ 16 EnEV).

NEU: Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 vorgeschrieben.