Ich stelle Ihnen bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise aus.
Hinweis:
Bei Neuvermietung, Verpachtung oder Veräußerung von Wohnungen und Gebäuden sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben (§ 16 EnEV).
NEU: Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 vorgeschrieben.